Dissertation (von lat. Dissertatio: Auseinandersetzung, Erörterung, ausführliche Besprechung)
Die Bezeichnung Dissertation steht für die Doktorarbeit oder Doktorschrift. Diejenigen, die an Dissertationen arbeiten, werden Doktorand*innen, Promovend*innen oder (österr.) Dissertant*innen genannt. Die Erarbeitung der Dissertation wird als Promotion bezeichnet.
Voraussetzung für eine Dissertation
Die Voraussetzung für das Erstellen einer Dissertation ist ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom-, Master- oder Magisterstudium an einer Universität. Vereinzelt lassen einige Promotionsordnungen auch Absolvent*innen von Fachhochschulen oder Berufsakademien zur Promotion zu. Generell muss die Abschlussnote häufig überdurchschnittlich gut sein bzw. die Note 2,0 (gut) stellt in den meisten Fällen die Mindestvoraussetzung für eine Zulassung zur Promotion dar.
In einigen Fällen – dies kann sogar innerhalb einer Universität von Fachbereich zu Fachbereich differieren – kommen weitere Zugangsvoraussetzungen hinzu. Dabei kann es sich um den Nachweis über den Besuch ausgewählter Seminare handeln oder in Bezug auf bestimmte Fächer um Sprachnachweise (beispielsweise Latinum/Graecum).
Interne vs. externe Dissertation
Bei der Erarbeitung einer Dissertation wird zwischen interner und externer Dissertation unterschieden.
Intern: In diesem Fall ist die Promotion verbunden mit einer bezahlten Anstellung am Lehrstuhl. Dies ist insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich bzw. bei experimentellen Arbeiten häufig der Fall. Die Dissertation wird dann in den Forschungsbetrieb eines Hochschulinstituts eingebunden.
Extern: Bei einer externen Dissertation ist der Kontakt zur Universität auf den Besuch regelmäßiger Sprechstunden und somit auf das Betreuungsverhältnis von Doktorand*in und Professor*in/Betreuer*in beschränkt. Eine Anstellung an der Hochschule gibt es in diesem Fall nicht.
Zeitrahmen
Die Dauer des Promotionsverfahrens (bis hin zur Dissertation) beträgt im Durchschnitt drei bis fünf Jahre. Häufig verzögert sich der zunächst anvisierte Termin durch die zusätzliche Arbeit im Institut bzw. in Nebenjobs.
Erste Schritte zur Dissertation
Bei einer externen Dissertation steht meist die Wahl des Betreuers/der Betreuerin an erster Stelle, sofern die/der Absolvent*in nicht direkt nach dem Abschluss das Angebot zur Promotion von der Person erhält, die auch die Abschlussarbeit betreut hat. Dies ist auch häufig bei einer internen Dissertation der Fall, zuzüglich des entsprechenden Angebots zur Anstellung am Institut. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich auf ausgeschriebene Promotionsstellen an Universitäten zu bewerben.
Sobald sich Betreuer*in und Doktorand*in über die genauen Inhalte sowie den Forschungsablauf verständigt haben, kann die Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss der Universität erfolgen.
Anfertigung einer Dissertation/Ablauf der Promotion
Im Gegensatz zur Examensarbeit, die im Regelfall lediglich den aktuellen Forschungsstand widerspiegeln soll und unter Anleitung von Hochschullehrenden erfolgt, wird von einer Dissertation erwartet, dass sie eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abgeschlossene Forschungsleistung dokumentiert.
Während die/der Doktorand*in an der Dissertation arbeitet, müssen häufig noch weitere Pflichten erfüllt werden wie z.B.:
- Speziell auf Doktorand*innen ausgerichtete Seminare besuchen
- Fachpublikationen veröffentlichen
- Beim Lehrangebot des Lehrstuhls mitwirken (Klausuren erstellen und korrigieren, Übungen halten, Skripte erstellen oder überarbeiten)
In der Regel gehört in Deutschland der Besuch von normalen Lehrveranstaltungen nicht zur Promotion. Wenn jedoch in einem Fach promoviert wird, welches nicht zuvor studiert wurde, müssen in diesem Fall ggf. begleitende Lehrveranstaltungen besucht werden.
Abschluss der Promotion
Zum erfolgreichen Abschluss einer Promotion gehört neben der Dissertation entweder noch ein Rigorosum (eine eingehende mündliche Prüfung) oder eine Disputation (auch Defensio genannt; eine öffentliche Verteidigung der Arbeit).
Rigorosum: Ein Rigorosum erstreckt sich neben dem eigentlichen Fachgebiet auch auf benachbarte Fachgebiete. Als Prüfer*innen fungieren drei bis fünf Hochschulprofessor*innen oder -dozent*innen.
Disputation: Bei der Disputation handelt es sich um einen (hochschul-)öffentlichen Vortrag von etwa 20-30 Minuten, der meistens den Inhalt der Dissertation zum Thema hat. In seltenen Fällen wird jedoch verlangt, dass der Vortrag fachfremd ist (bekannt hierfür sind die philosophischen Fakultäten in Kiel und Tübingen). Generell folgt dem Vortrag eine etwa einstündige Diskussion bzw. Befragung der/des Doktorand*in.
Sind sowohl Dissertation als auch Rigorosum bzw. Disputation positiv bewertet worden, wird ein Zeugnis verliehen. Das Recht zum Tragen des Doktortitels geht damit jedoch noch nicht einher. In einigen Fällen lassen es Promotionsordnungen zu, dass für die Zeit bis zur Verleihung der Doktorwürde der Titel „Dr. des“ (doktor designatus) getragen werden darf.
Verleihung der Doktorwürde
Der Doktorgrad wird von der entsprechenden Fakultät verliehen. Offiziell darf sich die/der Promovend*in jedoch erst Doktor*in nennen, wenn die Dissertation publiziert ist. Gemeinsam mit der Doktorwürde wird die Grundvoraussetzung für eine Habilitation erworben.
Benotungsskala der Promotion
Normalerweise gelten bei einer Promotion folgende Benotungen:
- Summa cum laude („mit höchstem Lob“, „mit Auszeichnung“); entspricht einer 0,5 – 0,7 auf der Notenskala
- Magna cum laude („mit großem Lob“, „sehr gut“); entspricht einer 1,0 auf der Notenskala
- cum laude („mit Lob“, „gut“); entspricht einer 2,0 auf der Notenskala
- rite („regelmäßig“, „befriedigend“, „genügend“); entspricht einer 3,0 auf der Notenskala
- insufficienter/non sufficit/non rite („ungenügend“), sub omni canone („unterhalb jeden Maßstabs“); entspricht einer Bewertung schlechter als 3,0 auf der Notenskala
In der Schweiz gelten die gleichen Bezeichnungen, lediglich die entsprechenden Noten sind entgegengesetzt. Summa cum laude entspricht hier einer 6 auf der Notenskala, magna cum laude einer 5 usw. In Österreich wird zur Benotung der Promotion das klassische Notenschema genutzt: von 1 („sehr gut“) bis 5 („nicht genügend“).
Veröffentlichung der Dissertation
In Deutschland ist, wie in vielen anderen Staaten auch, die Veröffentlichung der Dissertation Pflicht und ein fester Bestandteil des Promotionsverfahrens. Einzelheiten werden von der entsprechenden Promotionsordnung geregelt. Generell gilt, dass eine bestimmte Anzahl an Exemplaren an die Fakultätsbibliothek oder an die Universitätsbibliothek abzuliefern ist. Der Eingang dieser Exemplare bei der Bibliothek gilt meist zugleich als Nachweis über die Veröffentlichung.
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